Es ist noch nicht vorbei - zum Bundesratsentscheid vom 16. Februar 2022

Wie erwartet, hat der Bundesrat nun weitreichende Tatsachen geschaffen. Ich begrüsse den Bundesratsentscheid vom 16. Februar 2022 betreffend die allgemeine Entwicklung zur Lockerung bzw. die weitreichende Abschaffung der Massnahmen. Es geht endlich Richtung Normalität.

Erleichtert bin ich aber darüber, dass die Maskenpflicht in den Gesundheitseinrichtungen noch bestehen bleibt. Die Gefahr für vulnerable Menschen, aber auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitrbeiter, ist nicht vorbei. Bekannterweise wird der Virus durch Tröpfcheninfektion übertragen und deshalb ist die Maske ein sehr wichtiger Schutz – wenn nicht sogar der Wichtigste. 

Bei den Bewohnenden ist die Maskenpflicht anders geregelt. Die Impfquote in der Chrüzmatt war und ist erfreulich hoch und deshalb konnten unsere Bewohnerinnen und Bewohner auf das Tragen der Maske in den nicht öffentlichen Räumen oder teilweise in allen Räumlichkeiten des Pflegeheims verzichten. Immer dann, wenn es zu Ansteckungen gekommen ist, haben die Bewohnenden die Maskenpflicht und andere Schutzmassnahmen mit grossem Verständnis und ohne Murren umgesetzt.

Die Änderungen nach dem Bundesratsentscheid werden von den Bewohnenden wohl mit einem lachenden und mit einem weinenden Auge gesehen. Lachend, weil die Maskenpflicht ausserhalb des Heims, d.h. in der Öffentlichkeit wegfällt und es Richtung Normalität geht. Weinend deshalb, weil die Maskenpflicht in den Pflegeheimen eben noch nicht vorbei ist und sicher bis Ende März 2022 bestehen bleibt. Letztendlich geht es aber um den Schutz der Bewohnenden und das wird von allen Seiten verstanden.

Es gibt sicher unterschiedlichen Respekt vor einem schlimmen Verlauf. Gleichzeitig zeigen die jüngsten Beispiele aber, dass geschützte, d.h. geimpfte oder genesene Bewohnende, fast ausnahmslos mit einem milden Verlauf rechnen dürfen. Das entspannt die Stimmung sehr und baut Ängste ab.

Durch den Verbleib der Maskenpflicht kann im Pflegeheim bis Ende März 2022 der Schutz aufrechterhalten werden. Ausserhalb des Heimes ist dies aber nicht mehr der Fall. Die Pflegeheime müssen sich Gedanken machen, wie sie damit umgehen wollen. Ich kann mir vorstellen, dass das Testen von Bewohnenden z.B. nach mehrtägigen Abwesenheiten wieder an Bedeutung gewinnt.

Sorgen mache ich mir nach wie vor wegen des Personals. Dieses ist ausserhalb des Pflegeheims nicht mehr geschützt. Fällt dieses infolge der Lockerungen im Betrieb krankheitsbedingt vermehrt in hoher Zahl aus, führt dies zwangsweise zu grossen Problemen. Die erkrankten Mitarbeitenden fehlen direkt in der täglichen Pflege und Betreuung, aber auch in logistischen Bereichen. Und dann müssen oft die verbleibenden Mitarbeitenden einspringen, was zu sehr hohen Belastungen führen kann.

Wir alle sind erleichtert und ich freue mich. Es war immer wieder eindrücklich, wie die Bewohnenden die Pandemie verständnisvoll und unter grosser Mitwirkung getragen haben. Das gilt besonders auch für das Personal der Chrüzmatt und für viele Angehörige, welche jetzt noch ein wenig «dürehebe» müssen.

Raymond Neumann
Geschäftsführer

  • Raymond Neumann

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